Wichtige Hinweise zur Notbetreuung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Erteilung von Unterricht an allen allgemein und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ist in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 untersagt.
Nachfolgend einige Hinweise zur Umsetzung der Notbetreuung:
Die Notbetreuung beschränkt sich auf die Klassen 1-8 in der Zeit von 8-13 Uhr.
Ab kommendem Montag, 16.3.2020 dürfen nur die Kinder von Erziehungsberechtigten betreut werden, die unter die genannten Berufsgruppen fallen:
– Beschäftigte/r im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pflegerischen Bereich (Altenhilfe, stationäre Eingliederungshilfe, stationäre Jugendhilfe)
– Beschäftigte/r zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
– Beschäftigte/r im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr
– Beschäftigte/r im Vollzugsbereich einschließlich Jugendvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen dient ein Formblatt, das seitens der Stadt Osnabrück bereitgestellt wurde (auch zu finden unter: www.osnabrueck.de).
Dieses Formblatt ist von den Eltern zwingend auszufüllen.
PDF-Datei – Antrag auf Notbetreuung eines Kindes
In der Schule wird vor Betreuungsbeginn geprüft, ob für das Kind die Voraussetzungen für die Notbetreuung vorliegen.
Sollten die genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, bringen Sie nach Möglichkeit das Formblatt am Montag, 16.03.2020 bereits ausgefüllt mit in die Schule.
Herzliche Grüße und bleiben Sie alle gesund,
Cora Stöhr
Schulleitung