Aktuelle Hinweise und Erklärungen

Liebe Eltern,

nachfolgend einige aktuelle  Hinweise und  Erklärungen.

Schulfotograf

Von unserer Schulfotografin haben wir, über den Schulelternrat organisiert, die fertigen Fotomappen bekommen. Diese finden Sie in den Materialpaketen ihrer Kinder. Sollten Sie die Fotomappe behalten wollen, finden Sie einen entsprechenden Überweisungsträger zur Begleichung der Kosten in der Mappe. Sollten Sie die Fotomappe nicht haben wollen, geben Sie diese bitte bei der nächsten Abgabe des Materials ihrer Kinder wieder mit zurück in die Schule.

Informationen und Kontakt

Wir bemühen uns die neusten Informationen, Vorgehensweisen uns Hinweise immer aktuell auf unserer Homepage zu kommunizieren. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unserer Homepage unter www.diesterwegschule-os.de

Bei dringenden Fragen und Anliegen ist das Sekretariat wie gewohnt am Vormittag unter der Telefonnummer 05413234080 für Sie erreichbar.

Notbetreuung

Trotz der Tatsache, dass ab dem 04.05 für einige Jahrgänge wieder teilweise Unterricht stattfindet, haben Sie immer noch die Möglichkeit für Ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf direkt unter 05413238041 oder unter cora.stoehr@diesterwegschule.os.de damit wir Sie ggf. auch kurzfristig unterstützen können.

Benotung und Versetzung in diesem Schuljahr

Angewiesen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde erfolgte zum  15.04.2020 für alle Fächer eine Dokumentation des Leistungsstandes.

Klassenarbeiten  können in den Jahrgängen mit eingeschränktem Schulbetrieb geschrieben werden, es hängt davon ab, wieviel Präsenzunterricht noch stattfinden wird. In einigen Fällen wird sicherlich gänzlich darauf zu verzichten sein, um die Schülerinnen und Schüler nicht noch weiter unter Druck zu setzen.

Beim „Lernen zu Hause“ können auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers in Ausnahmefällen erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen benotet werden und fließen in die Zeugnisnote ein. Ein mögliches Vorgehen für die Grundschule ist derzeit noch nicht verbindlich festgelegt.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal zu erteilen sind (Schwimmen, Werken oder Textiles Gestalten), werden zwar bewertet, sind aber nur positiv versetzungsrelevant (können also nicht zu einer Nicht-Versetzung führen, jedoch kann man nicht ausreichende Leistungen in anderen Fächern damit ausgleichen).

Auch am Ende dieses Schuljahres wird es Klassenkonferenzen geben, die über Versetzung oder Nicht-Versetzung entscheiden. Allerdings gelten hierbei folgende Sonderregelungen: Falls ein Ausgleich (von zwei mangelhaften Leistungen) möglich ist, so muss die Ausgleichsregel von der Konferenz angewandt werden.  Ein Ausgleichsfach kann dabei lediglich ein Fach sein, dass in seinem Stundenumfang im Stundenplan gleichwertig oder mit einer Stunde weniger erteilt wird. In der Grundschule bedeutet diese, dass z.B. bei einer Benotung von 5 in Mathe und 5 in Deutsch lediglich Sachunterricht als Ausgleichsfach heranzuziehen wäre. Ein Ausgleich wäre hier nicht möglich, da keine zwei Ausgleichsfächer zur Verfügung stehen. Zwei Benotungen mit 5 oder schlechter würden somit generell zu einer Nicht Versetzung führen.

Bei Fragen und Problemen treten jederzeit mit der für sie zuständigen Lehrkraft oder der Schule in Kontakt.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie alle gesund,

Cora Stöhr

Schulleitung