Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach den Weihnachtsferien

Das Niedersächsische Kultusministerium hat heute über die aktuellen Regelungen vor und nach den Weihnachtsferien informiert:

I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 – 07.01.2022:

Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21:

Per formlosem Antrag oder per Antragsformular (siehe unten) bei der Schule (über die jeweilige Klassenlehrkraft an die Schulleitung) können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt. Eine Befreiung gilt nur für alle drei Tage, einzelne Tage sind nicht möglich.

III. Sicherheitswoche 10.01.2022 – 14.01.2022:

Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.

IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:

Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3-G-Regel.

V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:

Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Unter folgenden Links finden Sie die Ministerbriefe und das Formular für die Präsenzpflichtbefreiung:

Ministerbrief_an_Eltern_10.12.21

Ministerbrief_Schüler_GS_10.12.21

2021-12-10_Formular_Befreiung_von_der_Präsenzpflicht

Ein Elternbrief der DWS folgt nächste Woche.