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Schulvorstand

Der Schulvorstand der Diesterwegschule

Der Schulvorstand ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule. Nach den Vorgaben des niedersächsischen Schulgesetzes zur Eigenverantwortlichen Schule (§ 32 ff.) setzt sich der Schulvorstand unserer Schule aus vier Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten und vier Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte zusammen.

 

Vertreterinnen und Vertreter des Schulvorstandes der Diesterwegschule für die Periode vom Schuljahr 2021/22 bis zum Schuljahr 2022/23:

  • Erziehungsberechtigte: Frau Eisenblätter, Frau Pless, Frau Schnebeck, Herr Jörlemann (Stellvertreter*innen: Frau Brandt, Frau Lang, Herr Cordi)
  • Lehrkräfte: Frau Pohlmann, Frau Rusche, Frau Sielaff (Stellvertreter*innen: Frau Dziubiel, Frau Renneke, Frau Grieser-Schmitz)

 

Wichtigste Aufgabe des Schulvorstandes ist:

die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a NSchG festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel., die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Schule nach § 32 NSchG.

 

Zur Wahl zum Schulvorstand können sich alle Erziehungsberechtigen der Schule stellen. Die Elternvertreter*innen werden auf einer Schulelternratssitzung gewählt, die Vertreter*innen der Lehrkräfte auf einer Gesamtkonferenz. Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.