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Elternrat

Schulelternrat Klasse
Herr Dreckmann, Frau Balsak E1
Frau John, Frau Berisha E2
Frau Wendt-Villar, Frau Kartal E3
Frau Lang, Frau Turrek E4
Herr Gräf, Frau Souibgui E5
Frau König, Frau Kerl E6
Frau Siemann, Frau Kuzior 3a
Frau Kim, Frau Sahin

3b

Frau Compoete, Herr Cordi 3c
Frau Bäumer-Franke, Frau Zylali 4a

Herr Weßel, Frau Pless

4b
Frau Schnebeck, Frau Brandt 4c

 

Der Schulelternrat (SER) setzt sich aus allen KlassenelternvertreterInnen an der Schule zusammen. Er konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden.

 

Der aktuelle Schulelternrat für unserer Schule hat sich im September 2013 konstituiert. Vorsitzender ist Frau Schnebeck , stellvertretende Vorsitzende sind Frau Compoete und Herr Cordi. Kontakt:

Was sind die Aufgaben des Schulelternrates?

  • Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden.
  • Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.
  • Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus, ohne Aufforderung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

  • Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird. Zustimmungsrechte gibt es z.B. nur bei den Modalitäten der Lernmittelausleihe (Prozentsatz, Ausnahmen und Paketausleihe), der Staffelung der Unterrichtszeiten, Schulfahrten und bei Abweichungen vom Zeugniserlass.

  • Aus der Mitgliedern des Schulelternrates werden die ElternvertreterInnen für die Gesamtkonferenz und Fachkonferenzen gewählt (s. Gremien)

  • Weitere Details siehe §§ 90 und 96 NSchG

Wann trifft sich der Schulelternrat?

  • Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr, es können auch ein bis zwei Sitzungen mehr sein.

  • In seiner konstituierenden Sitzung wählt der SER aus seiner Mitte den Vorstand (Vorsitzender, 2 stellvertretende Vorsitzende)

  • Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie

Was macht der Vorsitzende & seine Stellvertreter?

  • Er führt die Beschlüsse des Schulelternrates aus
  • führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften
  • er vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde.

 

Ein Vorsitzender des Schulelternrates vertritt also nicht mehr nur die Eltern seiner Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule.

Der Inhalt dieser Seite ist zum großen Teil ein Auszug aus dem Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen.